BGH: Insolvenzverwalter darf Berufsgeheimnisträger von Schweigepflicht entbinden

Der BGH hat in aktuellen Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Untersuchungsausschuss klargestellt, dass Insolvenzverwalter berechtigt sind, Berufsgeheimnisträger wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, soweit die Angelegenheit die Insolvenzmasse betrifft.