EuGH macht Weg für Verbandsklagen wegen Datenschutzverstößen frei

Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsgesuch des Bundesgerichtshofs entschieden, dass entgegen der bisherigen Rechtslage Klagen von Verbänden gegen Datenschutzverstöße auch dann zulässig sind, wenn eine Verletzung von Rechten konkreter Personen nicht festgestellt wurde und auch kein entsprechender Auftrag zur Klageerhebung vor einem Zivilgericht von verletzten Personen vorliegt.