Der neue „Widerrufsbutton“ im B2C-Bereich | Handlungsbedarf bis 19.06.2026

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer, die Fernabsatzverträge mit Verbrauchern über Online-Benutzeroberflächen schließen, eine elektronische Widerrufsfunktion („Widerrufsbutton“) bereitstellen.