Ab 17.12. gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für Unternehmen mit mehr als 50 MA

Die Uhr tickt ! Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für jedes mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gilt ab dem 17. Dezember – und damit auch die Bußgeldgefahr bei Nichtbeachtung der Umsetzungsverpflichtung.