Mit seinem Urteil vom 19. März 2026 (C-770/24) hat der Europäische Gerichtshof eine Grundsatzentscheidung für den deutschen Schienenverkehr getroffen: Die sogenannte Trassenpreisbremse verstößt gegen europäisches Recht.
In der aktuellen Ausgabe 06/2006 der RdTW – Recht der Transportwirtschaft analysieren die TIGGES Anwälte Dr. Frank Wilting und Gisela Hebrant aus unserem Rail Kompetenzteam die Hintergründe des Urteils sowie die möglichen Auswirkungen auf Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger.
Der EuGH stellt klar, dass die Festsetzung von Trassenentgelten zu den wesentlichen Funktionen des Infrastrukturbetreibers gehört und nicht durch nationale Vorgaben in einer Weise eingeschränkt werden darf, die dessen unternehmerischen Entscheidungsspielraum faktisch beseitigt. Damit steht die bislang für den Schienenpersonennahverkehr geltende Trassenpreisbremse auf dem Prüfstand. Der Beitrag beleuchtet insbesondere die Konsequenzen für die künftige Trassenpreisgestaltung, laufende Genehmigungsverfahren und mögliche Rückforderungs- bzw. Haftungsfragen. Gleichzeitig wird deutlich: Das Urteil schafft zwar Klarheit über die Europarechtswidrigkeit der Trassenpreisbremse, wirft zugleich jedoch zahlreiche Folgefragen für Infrastrukturbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen und Aufgabenträger auf. Wir werden die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und über wesentliche Neuerungen informieren.
Unsere Autoren Dr. Frank Wilting und Gisela Hebrant stehen Ihnen gerne für einen fachlichen Austausch zur Verfügung.