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Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Pflichten für Arbeitgeber bei sommerlichen Temperaturen

Wenn die Temperaturen die 30-Grad-Marke überschreiten, stellen sich für Unternehmen zahlreiche Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: Welche Pflichten bestehen? Welche Maßnahmen sind erforderlich? Und gibt es für Beschäftigte eigentlich einen Anspruch auf „Hitzefrei“?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein gesetzliches Recht auf „Hitzefrei“ gibt es grundsätzlich nicht. Arbeitgeber können jedoch nicht einfach abwarten, wenn die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen. Vielmehr sind sie verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu prüfen und umzusetzen. Dazu können je nach Situation beispielsweise Sonnenschutz, zusätzliche Lüftungsmöglichkeiten, Getränke, flexible Arbeitszeiten oder organisatorische Anpassungen gehören.

Besondere Bedeutung kommt dabei den Vorgaben der Arbeitsstättenregeln zu. Während ab 26 °C erste Maßnahmen in den Blick genommen werden sollten, sind ab 30 °C zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei Temperaturen von über 35 °C gelten Arbeitsräume ohne besondere Schutzvorkehrungen grundsätzlich nicht mehr als geeignet.

Für Unternehmen ist das Thema längst mehr als eine Frage des Wohlbefindens. Hitzeschutz ist Teil eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und damit auch ein Compliance-Thema.

… und auch wenn das arbeitsrechtlich natürlich keine Pflicht ist: Bei TIGGES gehören an besonders heißen Tagen neben den üblichen Schutzmaßnahmen auch ein paar Kugeln Eis für das Team dazu.

Das TIGGES Team Arbeitsrecht steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!