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Greenwashing

Greenwashing wird ab Herbst 2026 deutlich riskanter

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“) zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die deutsche Rechtsprechung verfolgt bereits heute einen strengen Maßstab bei Umweltwerbung. Mit der EmpCo-Richtlinie wurden die Anforderungen nun verschärft und konkretisiert – diese strengeren Kriterien für Nachhaltigkeitssiegel wurden in Deutschland in das Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb (UWG) integriert. Ziel: Verbraucher besser vor Greenwashing schützen und für mehr Transparenz bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sorgen.

Für Unternehmen bedeutet das: Viele Werbeaussagen, die bislang im Graubereich lagen, geraten künftig deutlich stärker in den Fokus von Wettbewerbern, Verbraucherverbänden und Gerichten. Aussagen wie

  • „umweltfreundlich“
  • „nachhaltig“
  • „klimaneutral“
  • „bio-basiert“

werden künftig nur noch dann rechtssicher sein, wenn sie klar, nachvollziehbar und belastbar belegt werden können. Allgemeine oder mehrdeutige Umweltaussagen ohne ausreichende Grundlage zählen zu den zentralen Angriffspunkten der neuen Regelungen.

Mehr als bislang besteht die eigentliche Herausforderung nunmehr darin, Nachhaltigkeit rechtssicher zu kommunizieren. Unternehmen sollten ihre Green-Claims-Strategie heute und nicht erst Ende September 2026 überprüfen, indem sie

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen
  • Werbematerialien, Verpackungen und Webseiten auf pauschale „grüne“ Claims untersuchen
  • Nachweise und Dokumentationen für Umweltversprechen systematisch aufbauen
  • Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungen rechtlich prüfen
  • Marketing-, Compliance- und Rechtsabteilungen frühzeitig einbinden.

Unser Kompetenzteam Wettbewerb & Vertrieb steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!