Die Uhr tickt! Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für jedes mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gilt ab dem 17. Dezember - und damit auch die Bußgeldgefahr bei Nichtbeachtung der Umsetzungsverpflichtung.
In unserem neuesten Artikel für den "Verbände Report" (Deutsches Verbände Forum - verbaende.com) Ausgabe 05/2023 durften Ignaz Fuesgen, Co-Geschäftsführer unseres Kooperationspartners smartvokat, und Sebastian Keilholz, LL.M., Geschäftsführer TIGGES DCO, beschreiben, wie ein interner Meldekanal als externe Dienstleistung unkompliziert, kosteneffizient und rechtssicher umsetzbar ist:
- Externe Dienstleistung: So können Sie ein internes Hinweisgebersystem einrichten, ohne eigene Kapazitäten aufbauen zu müssen. Alle Hinweise laufen in eine zentrale Mailbox beim Dienstleister, der sich um Eingangsbestätigung und Kommunikation mit den Hinweisgebern kümmert. Datenschutz genießt dabei oberste Priorität!
- Vertraulichkeit und Datenschutz: Der gesamte Prozess ist vertraulich und lückenlos dokumentiert. Das Portal gewährleistet ein stark differenziertes Berechtigungskonzept für die notwendige Vertraulichkeit.
- Vorteile des externen Dienstleisters: Rechtssicherheit, Unabhängigkeit und Vertraulichkeit für Hinweisgeber. Kein Bedarf an zusätzlichem Personal für die Betreuung, kein Einkauf von Softwarelizenzen erforderlich.
- Rolle der Verbände: Verbände können eine wichtige Mittlerrolle einnehmen, um Mitgliedsunternehmen über das Hinweisgeberschutzgesetz zu informieren, Verbandskonditionen zu verhandeln oder sogar als zentraler Vertragspartner zu agieren.
- Umsetzung & Start: Die "Aktivierung" eines externen Dienstleisters ist denkbar einfach - Verlinkung unserer schlüsselfertigen Lösung auf der eigenen Homepage und schon kann es losgehen und Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen! ????
Sie sind an einer solchen externen Gesamtlösung interessiert? Kontaktieren Sie die Kollegen der TIGGES DCO gern - die Umsetzung ist denkbar einfach!
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