Unsere insolvenzrechtliche Praxis konzentriert sich auf die Beratung nationaler und internationaler Gläubiger vor und in der Insolvenz eines Geschäftspartners. Durch rechtzeitige Beratung lassen sich bereits frühzeitig die Weichen so stellen, dass der betriebsrelevante Geschäftspartner den Weg aus der Krise findet oder zumindest die Risiken für den eigenen Geschäftsbetrieb minimiert werden.
Mit der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kommt es durch die Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu einem Wechsel der handelnden Personen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Forderungen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Regelmäßig sehen sich auch ausländische Unternehmen in Deutschland insolvenzrechtlichen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt - in der Beratung und Abwehr für diese Unternehmen haben wir umfangreiche Erfahrung.
So können wir Sie unterstützen:
- Präventive und krisensichere Vertragsgestaltung
- Beratung bei der Insolvenz in der Lieferkette
- Vertretung in Insolvenzverfahren, Eigenverwaltung sowie Schutzschirmverfahren einschließlich Geltendmachung von Masse- und Insolvenzforderungen sowie Aus- und Absonderungsrechten
- Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Insolvenzanfechtungen sowie deren Durchsetzung für Insolvenzverwalter
- Kauf und Verkauf von Unternehmen aus der Insolvenz
- Internationales Insolvenzrecht
Ihr Ansprechpartner
Dr. Jan Hermeling
hermeling@tigges.legal
+49 211 8687 138
Sie suchen kompetente Beratung oder haben Fragen zu unserer Kanzlei?
Rufen Sie uns gerne unter der Nummer 0211 8687-0 an.
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