Team

Georg Schmidt

  • Erb- und Stiftungsrecht
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Kunst & Recht
  • Strafrecht

schmidt@tigges.legal

Zollhof 8
40221 Düsseldorf
T: +49 211 8687-175
F: +49 211 8687-230

Georg Schmidt

  • Erb- und Stiftungsrecht
  • Steuerrecht
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  • Strafrecht

Beratungsschwerpunkt

Georg Schmidt, Diplom Finanzwirt (FH), Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht, ist Partner der Kanzlei TIGGES. Georg Schmidt berät sowohl nationale und internationale überwiegend mittelständische Unternehmen in den diversen Fragen des Wirtschaftsrechts mit zivil-, steuer- und gesellschaftsrechtlichen Bezügen als auch Privatpersonen im Erb- und Steuerrecht. Umfangreiche Erfahrung besitzt er insbesondere bei erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Gestaltungen, vorbereitenden Umstrukturierungen sowie der strukturierten Nachfolgeplanung inklusive der Testamentsvollstreckung.

Darüber hinaus berät und vertritt Georg Schmidt seine Mandanten auch in Besteuerungs- und finanzgerichtlichen Verfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung österreichischer Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des deutsch-österreichischen Rechtsverkehrs. Georg Schmidt ist seit 2019 Honorarkonsul der Republik Österreich in NRW und als Vertrauensanwalt der österreichischen Botschaft und der österreichischen Außenhandelskammer gelistet.

  • Sonstige Tätigkeitsfelder

    Weiterhin berät Georg Schmidt gemeinsam mit anderen spezialisierten Anwälten der Kanzlei nationale und internationale Künstler, Privatpersonen, Unternehmer und Stiftungen in allen Fragen des Kunstrechts. Auf der eigenen Webpräsenz Kunst und Recht erfahren Sie mehr zu diesem Beratungsfeld. 

  • CV

    Georg Schmidt von 1996 bis 1999 an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen und erwarb dort den akademischen Grad „Diplom-Finanzwirt (FH)". Von 1999 bis 2003 folgte das Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Steuerrecht. Nach dem ersten Staatsexamen war er für die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH in Düsseldorf tätig.

    Das Referendariat absolvierte Georg Schmidt am Landgericht Düsseldorf mit Stationen in der Landesfinanzverwaltung NRW, dem Finanzgericht Düsseldorf und bei TIGGES Rechtsanwälte.

    Seit Mai 2013 ist Georg Schmidt als Fachanwalt für Steuerrecht zugelassen.

    Seit Februar 2017 ist Georg Schmidt als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen.

    Im Juni 2019 wurde Georg Schmidt zum neuen Honorarkonsul der Republik Österreich für Nordrhein-Westfalen ernannt. 

    Georg Schmidt ist seit mehreren Jahren in der Ausbildung der Steuerberater für den Steuerberaterverband Düsseldorf e.V. aktiv.

  • Sprachen

    Deutsch, Englisch
  • Veröffentlichungen

    Verschonung nach § 13d ErbStG, ErbR 2024, S. 245

    NOMOS-Kommentar Nachfolgerecht, 3. Auflage 2023, Kapitel Steuerfolgen des Erbfalls und Gestaltungsmöglichkeiten

    Stiftungen in der Unternehmensnachfolge, Stiftung & Sponsoring, Rote Seiten 04.22

    „Die Schenkung von Sonderbetriebsvermögen - auf den richtigen Zeitpunkt kommt es an!", ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 04/2021, S. 308

    „BFH: Verpflichtung zur Weitergabe der Erbschaft als Nachlassverbindlichkeit zum Urteil vom 11.07.2019 - II R 4/17 ", ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 04/2020, S. 292

    „Anmerkung zum Urteil des FG Düsseldorf vom 16.05.2018 - 4 K 1063/17", ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 08/2018, S. 436

    „Abfindung für den Verzicht auf einen künftigen Pflichtteilsanspruch", ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 09/2017, S. 714 ff

    „Anmerkung zu BFH, Urt. v. 07.12.2016 - II R 21/14", Holler/Schmidt, ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 07/2017, S. 412 ff

    „Anmerkung zum BFH-Beschluss v. 07.07.2016 – II B 95/15, ErbR 2017, 108", ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 02/2017, S. 72 ff

    „Verlustvorträge bleiben künftig bestehen", BrANDneues 5/2016 (Newsletter von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.)

    „Bewertung von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung — Anmerkung zu FG Kassel, Urt. v. 07.04.2016 — I K 1161/15", Holler/Schmidt, ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 08/2016, S. 444 ff

    „Grunderwerbsteuer in Erbfällen und Schenkungen", Holler/Schmidt, ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 04/2016, S. 192 ff

    Mediation in der Praxis des Anwalts, Buchbesprechung von Wolfgang Stückemann, ErbR - Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis 02/2014, S. 87ff

    „Die doppelte Güterstandsschaukel – Gestaltungsmissbrauch oder erbschaftssteuerlicher Rettungsanker bei der Gütertrennung?", Festschrift für Dr. Sebastian Spiegelberger, Bonn, 2009, S. 239ff.

    „Steuerneutralität von Werbekostenbeiträgen", International Distribution Institut, Juli 2009

    „Verträge zwischen nahen Angehörigen", Steuer-Journal 2008, S. 20ff.

    „Nichtanwendungsprophylaxe der Finanzverwaltung durchkreuzen", DStR 2007, S. 1427ff.