In der Ausgabe 5.2024 der ErbR (Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis) hat Georg Schmidt einen Beitrag in der Rubrik „Mandatspraxis" veröffentlicht. Im Steuerspezial geht es um die Verschonung nach § 13 d ErbStG.
Dargestellt werden die Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbegünstigung des § 13d ErbStG. Erklärt werden die Besonderheiten bei der Gewährung der Vergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke und die Folgen des EuGH-Urteils v. 12.10.2023, in dem Teile der Norm für europarechtswidrig erklärt worden.
Für die Praxis folgt hieraus:
Sollte die Begünstigung für Grundstücke in Drittstaaten vom Finanzamt abgelehnt werden, sollte gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt werden.
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Georg Schmidt
Schmidt@tigges.legal
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