Nach einer Information des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bieten seit dem 01.08.2013 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und alle Arbeitsgerichte des Bezirks die Mediation vor dem Güterichter an. Die bisherige Erprobung in drei Arbeitsgerichtsbezirken war erfolgreich. Grundlage dieses Verfahrens zur einvernehmlichen Streitbeilegung ist § 54 Abs. 6 ArbGG, der für das arbeitsgerichtliche Verfahren das Güterichterverfahren vor einem nicht entscheidungsbefugten Richter vorsieht. Dieser kann die Mediation als Methode der Konfliktlösung anwenden.
Anders als der Streitrichter, der eine primär rechtlich orientierte Güteverhandlung durchführt, arbeitet der Güterichter interessenorientiert und will eine selbstbestimmte Lösungsfindung ermöglichen. Der Güterichter unterstützt die Parteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln.
Nach Angaben des LAG stehen zehn Arbeitsrichterinnen und -richter als Güterichter zur Verfügung, die alle eine qualifizierte Mediationsausbildung absolviert haben. Im Rahmen der Poollösung würden die Güterichterverfahren in speziell ausgestatteten Räumen der ArbG Düsseldorf (für Düsseldorf), Krefeld (für Krefeld, Duisburg, Wesel – Gerichtstag Moers), Oberhausen (für Oberhausen, Essen, Wesel – ohne Gerichtstag Moers), Mönchengladbach (für Mönchengladbach) und Solingen (für Wuppertal und Solingen) durchgeführt.
Ihre Ansprechpartner: Michael Niermann / Dr. Georg Jaster
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