TIGGES Partner Georg Schmidt erläutert in seinem Artikel "Verlustvorträge bleiben künftig bestehen", veröffentlicht in BrANDneues 5/2016 (Newsletter von Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.), die vorgesehene Erleichterung für Start-up Finanzierungen.
Am 14. September hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers ins Gesetzgebungsverfahren geschickt, der ein Versprechen des Eckpunktepapiers Wagniskapital der Bundesregierung vom September 2015 einlöst. Künftig sollen über die bisherige Regelung hinaus Verlustvorträge bei vollständigem oder teilweisen Erwerb von mit Wagniskapital finanzierten Start-ups erhalten bleiben und steuerlich genutzt werden.
Georg Schmidt erläutert die geplanten Neuregelungen und zieht ein positives Fazit: "Eine sinnvolle Neuregelung, die längst überfällig ist. Die starre Orientierung der Verlustnutzung am Anteilseignerwechsel hat zwar die Rechtslage gegenüber der alten Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. vereinfacht. Wirtschaftlich nachvollziehbar war diese Vereinfachung aber nicht. Von der Einführung des neuen § 8d KStG würden insbesondere Gesellschaften, die von Venture Capital und Business Angels finanziert werden, profitieren."
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