Der größte europäische Pflegeanbieter PROMEDICA mit Sitz in Warschau (PROMEDICA PLUS Franchise GmbH sowie die Promedica Care Sp. z o.o.) hat sich in mehreren Gerichtsverfahren erfolgreich gegen ehemalige Franchise- und Kooperationspartner durchgesetzt, die die Rechtmäßigkeit der vertraglichen Ausgestaltung der Franchise- und Kooperationsverträge angezweifelt haben. TIGGES hat die Promedica Care Sp. z o.o. hierbei rechtlich begleitet und in allen gerichtlichen Instanzen erfolgreich verteidigt. Das OLG Hamm hat die entsprechenden Klagen vollumfänglich zurückgewiesen. Für das Unternehmen ist dies eine Bestätigung, dass die Ausgestaltung des Franchise-Systems und der Verträge den rechtlichen Anforderungen entspricht und somit eine Stärkung des Franchisesystems und der bestehenden Beziehungen mit den Franchisenehmern.
Hintergrund der Verfahren
Die PROMEDICA-Gruppe ist in Deutschland auf Grundlage eines eigenen Franchise- und Kooperationssystems tätig, wobei die jeweiligen Verträge mit Kooperationspartnern auf der einen Seite und verschiedenen PROMEDICA-Gesellschaften auf der anderen Seite abgeschlossen werden. Streitgegenständlich war u.a. die Rechtmäßigkeit der gewählten Gestaltung, der Systematik aus Franchisesystem und Kooperationssystem nebeneinander und ob hierin nicht eine künstliche Aufspaltung der Vertragsverhältnisse vorliege. Einen wesentlichen Punkt bildeten auch die Voraussetzungen einer internationalen Gerichtsstandswahl nach der EuGVVO. Das OLG Hamm hat mit den am 08.07.2021 verkündeten Urteilen (I-2 U 60/20; I-2 U 94/20) die erstinstanzlichen Urteile des LG Essen bestätigt und die Berufungen der ehemaligen Kooperationspartner zurückgewiesen. Insoweit wurde festgestellt, dass die vertragliche Ausgestaltung der Franchise- und Kooperationsverträge rechtmäßig ist, keine unzulässige Aufspaltung der Vertragsverhältnisse vorliegt und die vertraglichen Beziehungen und die Zuordnungen der Parteien klar und eindeutig geregelt wurden.
TIGGES berät regelmäßig Unternehmen der Pflegebranche aus CEE und insbesondere Polen zu anfallenden Fragen im deutschen Recht. Des Weiteren gehört neben der eigenen Expertise im Healthcare-Bereich auch die Beratung zu nationalen und internationalen Franchisesystemen zum Beratungsportfolio der Kanzlei.
Berater TIGGES Rechtsanwälte
- Dr. Dominik Wagner, LL.M. (Rechtsanwalt, Partner, Handels- und Gesellschaftsrecht / M&A, Polish Desk)
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