In unserer neuen Serie TransporTrends informieren wir gemeinsam mit dem Kompetenznetz Logistik.NRW / LOG-IT Club e.V. regelmäßig über aktuelle Themen, Entscheidungen & Trends aus dem Transport- und Logistikrecht - los geht es heute mit einer Grundsatzentscheidung des EuGH zur Kabotage.
Ausländische Transportunternehmen erbringen Transportdienstleistungen in Deutschland und deutsche Transportunternehmen im Ausland. Der ursprünglich aus der Seefahrt stammende Begriff der „Kabotage" fasst diese Vorgänge begrifflich zusammen.
Trotz der EU-Grundfreiheiten wie bspw. Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit wird die Kabotage innerhalb der EU für den Güterverkehr auf der Straße eingeschränkt. Nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 vom 21.10.2009 ist die Kabotage in der auf Regel auf drei Kabotage-Fahrten in sieben Tagen begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Güterbeförderungen auf der Straße im kombinierten Verkehr, d.h. der Transport von Containern bei dem der Transport zum überwiegenden Teil auf Schiene oder Wasser erfolgt.
Unklar war bisher, ob der Transport von für den kombinierten Verkehr bestimmten Leercontainern zu den Be- und Entladestellen unter die Kabotage-Beschränkungen fällt. Die deutsche Verwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass der Transport von Leercontainern stets eine Kabotage darstelle und rechnete den Unternehmen diese Transporte als Kabotagefahrten. Infolgedessen verhängten die Behörden Bußgelder wegen Kabotageverstößen.
Der EuGH hat jetzt in seiner Grundsatzentscheidung vom 14.09.2023 (Rechtssache C-246/22) festgestellt, dass der Transport von Leercontainern ebenso wie der Transport von beladenen Containern im kombinierten Verkehr von den Kabotage-Beschränkungen befreit sein muss.
FAZIT
Die Entscheidung des EuGH führt zu weiteren Lockerungen und liegt auf einer Linie mit der EU-Kommission, die eine weitestgehende Aufhebung der Kabotage-Beschränkungen befürwortet. Für die betroffenen Marktakteure bedeutet die Entscheidung Rechtssicherheit für ihr Tagesgeschäft - für den kombinierten Verkehr bedeutet sie einen Befreiungsschlag.
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Dr. Jan Hermeling
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