„Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann.“
Das vorstehende Zitat aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20.11.2009 zeigt trotz oder gerade wegen seiner Kürze die Brisanz auf, die für den Arbeitgeber im Umgang mit Mitarbeitern besteht, wenn sie schlecht oder zu wenig (im Verhältnis zu wem oder was?) arbeiten.
Das Arbeitsgericht Magdeburg hat ausgeführt, „…entscheidend sind nicht subjektive Auffassungen und Wertungen noch so vieler weiterer Personen, sondern objektive Tatsachen, welche dem Gericht einen eigenen Schluss ermöglichen“.
Mithin kommt auf den Arbeitgeber die Aufgabe zu, bei (vermeintlich) faulen Mitarbeitern selbst fleißig zu dokumentieren, worin die Abweichungen bestehen, weshalb und in welchem Umfang der Mitarbeiter viel zu langsam arbeitet, die Arbeitsqualität zu niedrig ist oder warum andere Mitarbeiter unzufrieden sind, wenn sie Fehler des Kollegen „ausbügeln“ müssen.
Mit unserer Veranstaltung möchten wir Ihnen nahe bringen, in welch komplexem rechtlichen Umfeld diese Fragestellung gewürdigt wird und welche arbeitsrechtlichen Instrumente zur Verfügung stehen. (Vermeidbare) Fehlerquellen auf Arbeitgeberseite stellen wir dar und bieten personalpraktische Vorgehensweisen an.
Wir laden Sie hiermit herzlich ein zu unserer Veranstaltung am 20. Juni 2013
„Umgang mit Low performern – aus Arbeitgebersicht
Arbeitsrechtliche Werkzeuge und personalpraktische Hinweise"
Die Veranstaltung findet in unseren Räumlichkeiten in Düsseldorf, Zollhof 8, statt und wird um 17:30 Uhr beginnen. Der Vortrag dauert ca. 45 Minuten. Die Veranstaltung wollen wir anschließend mit einem Get-together ausklingen lassen.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung unter Angabe Ihres Namens und der Namen etwaiger Begleitpersonen bis zum 13. Juni 2013 per E-Mail an: makles@tigges.legal
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung!
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