Webinar Chefsache Update Arbeitsrecht: Digitale Arbeitszeiterfassung – was jeder Arbeitgeber jetzt wissen sollte

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Die Fragestellung, ob und wie Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen haben, hat mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 erheblichen Schwung bekommen. Die nun ganz frisch veröffentlichten Urteilsgründe des Gerichts erhöhen den Druck auf den Gesetzgeber nun endlich tätig zu werden.

2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem viel diskutierten „Stechuhr-Urteil" entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung" einzurichten. Der deutsche Gesetzgeber blieb jedoch untätig und hat diese Vorgabe noch nicht umgesetzt. Diese Forderung wird mit dem neuen Urteil, das Arbeitgeber dazu verpflichtet ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, nun konkret.

Dennoch ergeben sich einige Fragen

  • Was bedeutet es aus Arbeitgebersicht, wenn die Gerichte den Gesetzgeber überholen?
  • Gilt die Pflicht zur Zeiterfassung schon jetzt und für alle Betriebe branchenübergreifend? Was beinhaltet die systematische Zeiterfassung?
  • Welche Vorgaben sind an die Arbeitgeber zu richten?

WEBINAR

Um Ihnen einen umfassenden Einblick zu geben und zu erläutern, worauf es für alle Arbeitgeber jetzt ankommt, laden wir Sie herzlich zu einem Webinar mit TIGGES Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M. ein. Die digitale Veranstaltung richtet sich an alle Arbeitgeber und Personalverantwortliche.

Dienstag, den 13. Dezember 2022
11.00 - 12.00 Uhr

Für die Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an events@tigges.legal

Die Mitglieder des TIGGES Teams Arbeitsrecht stehen Ihnen für Fragen jederzeit gern zur Verfügung!