Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Zollrechtliche Fragestellungen sind für Unternehmen mit internationalen Warenströmen von großer Bedeutung. Wir beraten und vertreten in diesem Bereich seit vielen Jahren erfolgreich unsere Mandanten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier in der laufenden Begleitung von im Transport- und Logistikbereich tätigen Mandanten. Daher verfügen wir über besondere Kompetenz in den Bereichen Zölle und Verbrauchsteuern.

Neben der vorsorgenden Beratung vertreten wir unsere Mandanten auch bei zollrechtlichen Betriebsprüfungen, bei Einspruchsverfahren gegen Einfuhrabgabenbescheide sowie in zollrechtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und den Europäischen Institutionen.

Daneben unterstützen wir unsere Mandanten auch umfassend bei der Einhaltung außenwirtschaftsrechtlicher Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere Exportkontrollen, Sanktions- und Embargovorschriften sowie Genehmigungspflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Wir beraten präventiv bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Exportprozesse und vertreten Sie auch gegenüber den zuständigen Behörden wie der Zollverwaltung und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Die nationalen und internationalen Vorschriften im Außenwirtschaftsrecht sind komplex und befinden sich in stetigem Wandel. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den Vorgaben auseinanderzusetzen und damit Haftungsrisiken zu minimieren.

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In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:

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