Produktsicherheitsrecht: Was Sie zur neuen EU-Verordnung wissen müssen

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Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die neue europäische Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR). Sie ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie und bringt einige Änderungen für Unternehmen mit sich, die Produkte auf dem europäischen Markt bereitstellen. Aber auch viele der alten Pflichten gelten fort. Die Verordnung betrifft alle Wirtschaftsakteure, namentlich Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter von Online-Marktplätzen.

Neue Pflichten für Unternehmen:

Allgemeine Pflichten für alle Wirtschaftsakteure:

  • Risikoanalyse und technische Unterlagen: Diese werden nun für alle Produkte benötigt und nicht, wie zuvor, für bestimmte spezifische Produkte
  • Neue Kennzeichnungspflichten: Es ist nun auf Produkten als Kontaktvorschrift des Herstellers/Einführers zusätzlich eine E-Mail-Adresse anzugeben; zudem sind nun sowohl Angaben zum Hersteller als auch zum Einführer zu machen und das frühere Wahlrecht entfällt
  • Interne Verfahren: Solche Verfahren, wie bspw. Qualitätsmanagement- oder Produktsicherheitsüberwachungssysteme, sind einzuführen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
  • Safety-Business-Gateway: Das neue Webportal löst das frühere EU-Schnellwarnsystem RAPEX ab und umfasst drei Elemente:

- Schnellwarnsystem für die Kommunikation zwischen nationalen Behörden und die Kommission

- Webportal Safety-Gate Portal zur Information der Öffentlichkeit

- Webportal, das es Unternehmen ermöglicht, ihrer Pflicht nachzukommen, gefährliche Produkte und Unfälle zu melden

  • Neue Händlerpflichten: Sie müssen aktiv prüfen, ob Hersteller / Einführer,

- das Produkt mit einem lesbarem Identifikationsmerkmal (wie Seriennummer) versehen haben und

- dem Produkt Sicherheitsinformationen (nach noch gültigem deutschen Recht in deutscher Sprache) beigefügt haben.

  • Zusätzliche Pflichten bei Rückrufen: Der Rückruf ist nunmehr umfassend und detailliert geregelt.
  • Produktbild im Online-Handel: Dieses Bild ist jetzt für jedes Produkt verpflichtend.

Daneben gelten auch die alten Pflichten weiter. Diese sind weiterhin davon abhängig, welche Art von Wirtschaftsakteur betroffen ist. Die wichtigsten sind Hersteller, Einführer und Händler.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Die Anforderungen der GPSR gehen über bisherige Regelungen hinaus. Verstöße können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch rufschädigend sein.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die neuen Pflichten zu verstehen und umzusetzen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung! Wenden Sie sich gerne an Michael Niermann, Gisela Hebrant, LLM. , Patrick J. Kaatz und Dr. Kamila Szutowska-Simon (Medizinprodukte / Medizinprodukterecht).

Auf Anfrage können wir Ihnen ein Whitepaper zu diesem Thema zukommen lassen. Melden Sie sich bei Interesse bitte unter chefsache@tigges.legal.