Arbeitsrecht
Die Arbeitswelt verändert sich nachhaltig unter dem Einfluss des globalen Wettbewerbs sowie des digitalen Wandels. Wir begleiten unsere Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung zukunftsweisender betrieblicher Strukturen und Arbeitsbedingungen.
Wir decken für unsere Mandanten die gesamte Bandbreite der klassischen arbeitsrechtlichen Themen ab, wie z.B. Vertragsgestaltungen, Beendigungslösungen, Um- und Restrukturierungen sowie gerichtliche Auseinandersetzungen. Im kollektivrechtlichen Bereich unterstützen wir bei der Gestaltung von Betriebs- und anderen kollektivrechtlichen Vereinbarungen mit Betriebsräten sowie bei deren Durchsetzung vor Gericht und in Einigungsstellen.
Unsere international tätigen Mandanten schätzen unsere Erfahrung und Vernetzung für die Begleitung ihrer grenzüberschreitenden Aktivtäten. Hier beraten wir u.a. zu Fragen des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes und zur Durchführung internationaler Werk- und Dienstleistungsverträge.
Netzwerk
In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Arbeitsverträge & Vergütungen
- Beratung von Vorständen & Geschäftsführern
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Umstrukturierung und Restrukturierung
- Tarif- und Mitbestimmungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitnehmerüberlassung / Einsatz von Fremdpersonal
- Arbeitsrechtliche Compliance, u.a. Beschäftigtendatenschutz und Arbeitssicherheit
- New Work / neue Arbeitsmodelle
- Grenzüberschreitende Fragestellungen
arbeitsrecht IM fokus
Unser Partner Michael Niermann war als Referent beim Arbeitskreis Personal des Verbands DIE GÜTERBAHNEN zu Gast und gab einen umfassenden Überblick über zentrale Fragestellungen für Personalverantwortliche in einem EVU.
Wir freuen uns sehr über die Verstärkung unseres Teams im Bereich Arbeitsrecht durch Astrid Ternes seit Mai.