BGH: Insolvenzverwalter darf Berufsgeheimnisträger von Schweigepflicht entbinden

Der BGH hat in aktuellen Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Untersuchungsausschuss klargestellt, dass Insolvenzverwalter berechtigt sind, Berufsgeheimnisträger wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, soweit die Angelegenheit die Insolvenzmasse betrifft. 

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Nach zähen Verhandlungen steht das Post-Brexit-Abkommen, das den Austritt Großbritanniens (GB) aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion vollzieht – mit dem 01.01.2021 treten die EU und GB damit in eine neue Ära der „Kooperation“. Lesen Sie hier, was dies für Ihre gewerblichen Schutzrechte mit EU-weitem Schutz bedeutet.