Verkehrsträger Schiene
Unser Kompetenzteam Schiene bietet umfassende Beratung zu allen wesentlichen Branchenthemen. Hierzu gehören Transport- und Speditionsverträge, Zulassung, Kauf und Miete von Eisenbahnfahrzeugen, Instandhaltungsverträge, Abwicklung von Eisenbahn-Unfällen und Regressführungen auch für Versicherer sowie branchenspezifisches Personalrecht.
Darüber hinaus beraten wir Eisenbahnverkehrsunternehmen und weitere Marktteilnehmer zu regulatorischen und öffentlich-rechtlichen Themen. Dabei unterstützen wir insbesondere bei Fragen des Netzzugangs sowie der Trassen- und Nutzungsentgelte und begleiten unsere Mandanten in Verfahren vor der Bundesnetzagentur. Zudem beraten und vertreten wir Marktteilnehmer in Genehmigungs- und sonstigen (aufsichts-)behördlichen Verfahren sowie in gerichtlichen Verfahren zu schienenspezifischen Rechtsfragen vor nationalen Gerichten und dem EuGH.
Bei Kooperationen mit Wettbewerbern und Unternehmenstransaktionen einschließlich kartellrechtlicher Fragestellungen verlassen sich unsere Mandanten ebenfalls auf unsere Expertise. Hier begleiten wir Marktmissbrauchsverfahren, Fusionskontrollen und -anmeldungen und beraten zu Compliance-Themen sowie zum Vertriebskartellrecht.
Unser Team verbindet spezialisierte, rechtsgebietsübergreifende Expertise mit einem tiefgreifenden Verständnis für den Schienenverkehr und dessen technische Aspekte. Es kennt die Branche und unterstützt die Akteure auf dem Weg der Eisenbahnprivatisierung in Europa seit über zwei Jahrzehnten. Regelmäßig veröffentlichen wir als Autoren in führenden Fachzeitschriften zu aktuellen rechtlichen Themen, die die Branche bewegen.
Darüberhinaus bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Seminare, z.B. zu den „Rechtsfragen des Schienengüterverkehrs“. Hier finden Sie weitere Informationen.
Broschüre Kompetenzteam Schiene
In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Vertragsgestaltung
- Personalfragen, auch im Kollektivarbeitsrecht
- Zulassung, Kauf und Miete von Eisenbahnfahrzeugen
- M&A
- Ausschreibungen
- Kartellrechtliche Fragen
- Abwicklung von Eisenbahnunfällen
- Vertretung vor ERA, EBA und Landesaufsicht
- Vertretung vor BNetzA
- Vertretung vor Zivil- und Verwaltungsgerichten, auch dem EuG / EuGH
Ihre Ansprechpartner
verkehrsträger schiene im Fokus
Unser Partner Michael Niermann war als Referent beim Arbeitskreis Personal des Verbands DIE GÜTERBAHNEN zu Gast und gab einen umfassenden Überblick über zentrale Fragestellungen für Personalverantwortliche in einem EVU.
Die Deutsche Bahn plant in den kommenden Jahren umfangreiche Generalsanierungen auf den Hochleistungskorridoren. Diese erfordern eine Konsultation zwischen der DB InfraGO und den Zugangsberechtigten. Grundlage ist die Richtlinie 402.0305 der DB InfraGO, die enge Fristen für Stellungnahmen vorsieht.