Familie & Vermögen
Seit vielen Jahren beraten wir Privatpersonen und Unternehmer zu den vielfältigen rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit ihrem privaten und / oder unternehmerischen Vermögen ergeben. In unserer Praxisgruppe Familie & Vermögen verbinden wir hierfür unsere Kernkompetenzen im Gesellschafts-, Steuer-, Erb- und Stiftungsrecht sowie auch im Immobilien- und Kunstrecht.
Aufgrund unserer internationalen Erfahrung können wir unsere Mandanten auch bei grenzüberschreitenden Aspekten ihrer Vermögensangelegenheiten kompetent begleiten und bei Bedarf auf ein internationales Netzwerk von spezialisierten Kollegen zurückgreifen.
Darüber hinaus arbeiten wir eng mit spezialisierten Familienrechtsanwälten, Vermögensberatern und Notaren zusammen, um unseren Mandanten eine umfassende Betreuung bieten zu können.
TIGGES wurde 2024 von der WirtschaftsWoche als eine der Top-Kanzleien im Bereich „Erbrecht“ ausgezeichnet.
In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Beratung von Privatpersonen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung (Testamente, vorweggenommene Erbfolge)
- Beratung von Unternehmern bei der Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Errichtung und Betreuung von Stiftungen, auch international
- Gesellschaftsrechtliche Strukturierung und Gestaltung von Familienunternehmen bzw. Gesellschaftsanteilen
- Unternehmenskauf und -verkauf
- Immobilienkauf und -verkauf
- Steuerliche Beratung
- Erstellung und Pflege von Notfallakten / Vorsorgevollmachten
- Kunstrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Kunstvermögensgegenständen und -nachlässen
- Outsourcing-Vorhaben
- datenschutzrechtliche Fragestellungen bei Transaktionen (z.B. im Rahmen Due Diligence)
- Arbeitnehmerdatenschutz, Betriebsvereinbarungen
- Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
- Interessenvertretung bei Datenschutzbehörden und Gesetzgebungsorganen
familie & vermögen im fokus
In der Ausgabe 5.2024 der ErbR (Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis) Hat Georg Schmidt einen Beitrag in der Rubrik „Mandatspraxis" veröffentlicht. Im Steuerspezial geht es um die Verschonung nach § 13 d ErbStG.