Aktuelles

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Veranstaltung: Vortragsabend "National wertvolles Kulturgut - Empfehlungen für Sammler" am 23. Mai 2019 in der Galerie ARS CRACOVIA in Köln

Die Galerie ARS CRACOVIA und TIGGES Rechtsanwälte laden ein zum Vortragsabend zum Thema "National wertvolles Kulturgut - Empfehlungen für Sammler" am 23. Mai 2019 in die Galerie ARS CRACOVIA in Köln. Prof. Dr. Matthias Weller von der Universität Bonn spricht über das neue Kulturgutschutzgesetz (KGSG), das unter Kunstsammlern große Verunsicherung ausgelöst hat.

 

Reform des EU-Urheberrechts: Des einen Freud, des anderen Leid...

...die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts hat gestern die letzte Hürde genommen. Nach Billigung des Vorhabens durch das Europaparlament haben nun auch die Staaten im EU-Ministerrat mehrheitlich dafür gestimmt.

 

Startup-Woche Düsseldorf 2019: TIGGES Gastgeber eines Workshops für Startups aus Polen

Im Rahmen der Startup-Woche Düsseldorf 2019 war unsere Kanzlei heute Gastgeber einer Delegation vielversprechender Startups aus Warschau. Gemeinsam mit Christoph Sommer von NRW.INVEST hielt TIGGES-Partner Dr. Dominik Wagner, LL.M. einen Vortrag über die lokalen Vorzüge und rechtlichen Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit in Deutschland.

 

Veranstaltung: Venture Capital - Stammtisch Düsseldorf am 30. April 2019

Zu unserem nächsten Venture Capital - Stammtisch Düsseldorf am Dienstag, den 30.04.2019 laden wir Sie herzlich ein! Wir haben die große Freunde als Impulsreferenten Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation und Energie des Landes NRW, begrüßen zu dürfen.

 

Nachlese: Chefsache Wirtschaftsstandort NRW – Perspektiven und Herausforderungen für KMU am 28. März 2019

Etwa 50 Gäste aus der lokalen mittelständischen Unternehmerschaft folgten unserer Einladung zur neuesten Ausgabe unserer Veranstaltungsreihe Chefsache zum Thema „Wirtschaftsstandort NRW - Perspektiven und Herausforderungen für KMU". Als Gastredner freuten wir uns sehr, den nordrhein-westfälischen Finanzminister Lutz Lienenkämper sowie Marc S. Tenbieg, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bund (DMB), begrüßen zu dürfen.

 

OLG München zur Telefonwerbung: Angabe einer nicht erreichbaren Nummer zu Rückrufzwecken ist wettbewerbswidrig

Das Thema Telefonwerbung mit den immer umfangreicheren rechtlichen Vorgaben rund um Vertragsabschlüsse ist um ein weiteres Kapitel reicher. In einer kürzlich von der Kanzlei TIGGES erstrittenen wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat das OLG München entschieden: Wird einem Kunden am Telefon auf Nachfrage eine Nummer zu Rückrufzwecken benannt, muss diese auch erreichbar sein.

Veranstaltung: Jour Fixe der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV am 27.03.2019

Wir laden herzlich zum nächsten Jour fixe des Erb- und Erbschaftsteuerrechts ein, der am 27. März 2019 um 12.15 Uhr in den Räumen der Sozietät TIGGES Rechtsanwälte zum Thema „Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB - Sachgründe, Antragstellung, Vermittlungsfunktion des Gerichts und Kosten" stattfindet.

 

Veranstaltungsreihe „Chefsache" | 28. März 2019 | "Wirtschaftsstandort NRW – Perspektiven und Herausforderungen für KMU" mit Minister Lutz Lienenkämper

Herzlich laden wir Sie zur zwölften Veranstaltung unserer Reihe „Chefsache – Recht(s)sicher navigieren" am 28. März 2019 zum Thema "Wirtschaftsstandort NRW – Perspektiven und Herausforderungen für KMU" ein.

 

Partner Micaela Schork und Marius Rosenberg als Referenten bei "Touching Innovations - The IoT Startup Event and Conference" |14. & 15. Februar 2019 | Berlin

Unsere Partner Micaela Schork, LL.M. und Marius Rosenberg waren als Referenten bei der ersten Auflage der Veranstaltung "Touching Innovations - The IoT Startup Event and Conference" am 14. & 15. Februar 2019 in Berlin. Ihre Vorträge rund um IP und die wichtigsten M&A Basics boten wichtiges Rüstzeug für alle Startups und Gründer.

 

UPDATE JUS-Letter Arbeitsrecht: BAG bestätigt: Nicht beantragter Urlaub verfällt nicht ohne Weiteres

In der Dezember Ausgabe des JUS-Letters Arbeitsrecht berichteten wir, dass eine Regelung im deutschen Urlaubsrecht rund um die Thematik Resturlaub europarechtlich mindestens zweifelhaft ist. Das Bundesarbeitsgericht hat diese europarechtliche Vorgabe nun auch in einem aktuellen Urteil in die deutsche Rechtsprechung umgesetzt und entschieden, dass Arbeitnehmern ihre Urlaubsansprüche verbleiben, auch wenn sie keinen Urlaub beantragt haben.