Vor fast einem Jahr hat der EuGH in einer vielbeachteten Entscheidung zum Thema Arbeitszeiterfassung Defizite aufgezeigt und dazu aufgefordert, Unternehmen auf die Einrichtung objektiver, verlässlicher und zugänglicher Systeme zur täglichen Arbeitszeiterfassung zu verpflichten. Bisher ist der deutsche Gesetzgeber nicht aktiv geworden, doch nun droht den Unternehmen dennoch Ungemach.
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