Am 20.01.2021 beschloss die Bundesregierung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, zum dritten Mal in Folge zu verlängern, diesmal bis zum 30.04.2021. Lesen Sie mehr über die jetzt geltenden Voraussetzungen.
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