„Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub". Somit beschäftigt das Thema Urlaub die Gerichte eigentlich zu jeder Jahreszeit. Insbesondere im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder „über den Jahreswechsel" tauchen Fragen nach der Übertragbarkeit bzw. dem Verfall oder der Abgeltung von Urlaubsansprüchen auf.
Verladetätigkeiten erfolgen häufig unter großem Zeitdruck. In einer grundlegenden Entscheidung vom 28.11.2013 (Az.: I ZR 144/12) hat der Bundesgerichtshof nun noch einmal auf den Punkt gebracht, wen bei der Verladung welche Verantwortung trifft.
Die Entstehung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs setzt lediglich den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit voraus. So entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 6. Mai 2014 (9 AZR 678/12).
Unser heutiger GmbH-JUS-Letter widmet sich der Frage: Muss die Geschäftsführung einer GmbH auf Verlangen einer Minderheit eine Gesellschafterversammlung einberufen?
Mit seinem am 08.01.2014 veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) allen Studierenden, die ihre Kosten eines Studiums, das eine Erstausbildung vermittelt, als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen wollen, eine Absage erteilt.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.10.2013, Az.: VI ZR 369/12) hatte jüngst über die Haftung des Eigentümers eines Transportcontainers gegenüber einem Transporteur zu entscheiden, der durch die zuschlagende Tür des Containers verletzt wurde.
Bei Abhandenkommen von Transportgut steht regelmäßig der Vorwurf der Leichtfertigkeit im Fokus transportrechtlicher Entscheidungen. So auch im vorliegenden Fall, den der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13.12.2012, Az.: I ZR 236/11) zu entscheiden hatte.
Nach einer Information des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf bieten seit dem 01.08.2013 das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und alle Arbeitsgerichte des Bezirks die Mediation vor dem Güterichter an.
Der Verlust wertvoller Gegenstände ist immer wieder Gegenstand transportrechtlicher Entscheidungen. Dieses betrifft sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12, wesentliche Leitlinien für die Luftbeförderung zusammengefasst.
In Rahmenverträgen der Logistikbranche sind Mindestmengenvereinbarungen heutzutage gang und gebe. Dass derartige Vereinbarungen im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer strengen Wirksamkeitskontrolle unterliegen, verdeutlicht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.11.2012, Az.: VII ZR 222/12.
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