Gesellschaftsrecht / M&A
Wir bieten unseren national und international tätigen Mandanten die gesamte Bandbreite der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Wir begleiten bei der Gründung von Gesellschaften, bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform, der Konzeption und Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie bei der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern.
Auch die Betreuung von Käufen, Verkäufen, Beteiligungen und anderen Transaktionen gehört seit jeher zum Kerngeschäft der Kanzlei. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und Projekten schätzen unsere Mandanten unsere Expertise. Hier verfügen wir über langjährige Erfahrung, ein skalierbares Team und ein weltweites Netzwerk.
Gleichzeitig bieten wir unseren überwiegend mittelständischen Mandanten die gewohnte persönliche Betreuung und die zentrale Koordination aller Aktivitäten. Steuerliche Aspekte sind durch die Einbindung unserer starken steuerrechtlichen Expertise stets berücksichtigt.
Netzwerk
In diesen Bereichen können wir Sie unterstützen:
- Unternehmenskäufe, -verkäufe, Joint Ventures und Beteiligungen
- Beratung und Begleitung von Gründern, Start-ups sowie Private Equity und Venture Capital Investoren
- Gesellschaftsrechtliche Umwandlungen
- Kapitalmarktrechtliche Fragestellungen
- Vereinbarungen mit Organen und Organmitgliedern
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
- Beratung und Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten, auch in Mediationsverfahren
- Steuerrechtliche Beratung und Gestaltung